Bauwerk

Gerichtsgebäude Justizzentrum Korneuburg
DMArchitekten, DIN A4 Architektur - Korneuburg (A) - 2012
Gerichtsgebäude Justizzentrum Korneuburg, Foto: Markus Bstieler
Gerichtsgebäude Justizzentrum Korneuburg, Foto: Markus Bstieler
18. Dezember 2012 - ORTE
In Korneuburg wird im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) bis 2012 das Justizzentrum neu errichtet. Die Investitionen dafür betragen rund 75 Millionen Euro (Errichtungskosten brutto). Unter 34 Mitbewerbern hat sich die ARGE Dieter Mathoi Architekten ZT GmbH & Architekturwerkstatt din a4 ZT GmbH aus Innsbruck durchgesetzt und wurden als Generalplaner beauftragt. Die Übergabe an den Nutzer erfolgt mit August 2012.
Das neue Justizzentrum wird Landes- und Bezirksgericht, Staatsanwaltschaft sowie eine multifunktionale Justizanstalt aufnehmen. Der Neubau für das Gerichtsgebäude weist eine Nutzfläche von rund 16.900 m² auf. Die Justizanstalt ist für 255 Haftplätze, auf rund 18.000 m² Nutzfläche, konzipiert. Justizanstalt und Gerichtsgebäude sind baulich klar voneinander getrennt. Eine Verbindung der beiden Baukörper dient der Vorführung von Häftlingen in den Gerichtsbereich ebenso wie der Erreichbarkeit der Vernehmungs- und Besuchszonen der Justizanstalt vom Gericht aus.
Das neue Justizzentrum übernimmt zurückhaltend, aber selbstbewusst, die Zentrumsfunktion des neu entwickelten Stadtteils. Es wird in 2 Baukörper, Gerichtsgebäude und Justizanstalt, aufgelöst. Das Gericht als wesentliches öffentliches Gebäude nimmt den Bezug zum Stadtkern auf und die Justizanstalt wird in die zum Teil bereits bestehende Bau- und Freiflächenstruktur eingebunden. Das Gericht als städtisches Gebäude steht auf dem neuen befestigten Stadtteilplatz, die Justizanstalt im Grünraum. Jedes Gebäude ist für sich eine selbständige Funktionseinheit, beide zusammen bilden mit dem neu geschaffenen Platz ein gesamtes Ensemble, das die zukünftige Entwicklung des Stadtteils weiter fördert.
Das Gericht ist als kompakter Baukörper um mehrgeschossige Erschließungs- und Belichtungshöfe konzipiert. Der Eingang ist zum gemeinsamen Platz orientiert als Rücksprung in der Erdgeschossebene klar akzentuiert. Um Einblicke in die ebenerdigen Verhandlungssäle zu vermeiden, ist die Erdgeschossebene einen halben Meter angehoben. Die Justizanstalt ist in mehrere ihrer Funktion entsprechende Baukörper aufgelöst, aber durch die gemeinsame Außensicherung, die als Teil der Fassade interpretiert wird, wieder zu einem Solitär zusammengefasst. Die Fassadenlösungen für beide Gebäude haben dieselbe Oberflächenstruktur (Gips, Faserbetonplatten), wobei sich das Gericht durch den höheren Anteil an offenen Elementen als öffentliches Gebäude und die Justizanstalt durch den höheren Anteil an geschlossenen Elementen als introvertierter Bau definiert.
Die verschiedenen Bereiche des Gerichtsgebäudes werden über eine großzügige mehrgeschossige lichtdurchflutete Halle erschlossen, welche zugleich der Belichtung der innenliegenden Büros dient. Im Erdgeschoss sind öffentliche Einrichtungen wie Cafeteria, Servicecenter, die Verhandlungssäle des Landesgerichts sowie der Schwurgerichtssaal platziert. Die Verhandlungssäle des Bezirksgerichts, alle übrigen Räume des Bezirksgerichts, die Staatsanwaltschaft und die Verwaltungseinheiten des Landesgerichtes liegen gebündelt in den oberen Geschossen. Bei der Konzeption der Justizanstalt wurde auf genaue Einhaltung der funktionellen Zusammenhänge sowie auf Entflechtung der Wegführungen in den offenen Bereichen, in Halbgesperre und in Gesperre Wert gelegt. Die einzelnen Haftabteilungen sind ab 1. Obergeschoss übereinander T-förmig angeordnet. Diese Anordnung ermöglicht eine Unterteilung der einzelnen Abteilung, welche von einem gemeinsamen zentralen Dienstzimmer überwacht werden. (Text: Architekten)

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Für den Beitrag verantwortlich: ORTE architekturnetzwerk niederösterreich

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