Bauwerk

Lentos Kunstmuseum
Weber Hofer Partner - Linz (A) - 2003
Lentos Kunstmuseum, Foto: Dietmar Tollerian
Lentos Kunstmuseum, Foto: Dietmar Tollerian
Lentos Kunstmuseum, Foto: Dietmar Tollerian

Lentos, das „illegale“ Linzer Blendwerk

Weil sie sich von der Glasfassade des Kunstmuseums Lentos geblendet fühlt, hat eine Anrainerin Klage erhoben - und Recht bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun die Baubewilligung aufgehoben. Die Klägerin fordert Schadensersatz.

11. Oktober 2003 - Markus Rohrhofer
Linz - Gerade jetzt, wo sich das neue Linzer Kunstmuseum Lentos als Wahrzeichen der oberösterreichischen Landeshauptstadt etabliert hat, wirft Justitia kuriose Schatten auf die gläserne Fassade des außergewöhnlichen Baus. Fünf Monate nach der Eröffnung des Millionenprojekts hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof die Baubewilligung aufgehoben - die neue Kunstmeile steht somit ab sofort „illegal“ an den Ufern der Donau.

Grund für die kuriose Entscheidung ist die Klage einer Anrainerin, die in unmittelbarer Nähe des Lentos wohnt und vor allem der gläsernen Haut - die nächtens auch noch farblich variiert - wenig Positives abgewinnen kann. Schon während der Bauphase befürchtete die Frau angesichts der 130 Meter langen Glasfläche spätere Einschränkungen ihrer Wohnqualität, etwa „durch eine Hitzebestrahlung im Sommer, störende Blendungseffekte oder eine verstärkte Lärmbelästigung durch eine Echowirkung“, und wandte sich besorgt an die Stadt Linz als Baubehörde erster Instanz.

In einem nachfolgenden Baubewilligungsverfahren wurde der Frau aber keine Parteienstellung zuerkannt. Von der modernen Kunst geblendet, wählte die Frau daraufhin den Rechtsweg und wandte sich an den Linzer Anwalt Alfred Windhager. Dieser reichte nach einer Begutachtung die Klage an den Verwaltungsgerichtshof weiter. Ein Urteil gab jetzt der Anrainerin Recht: Da die Frau innerhalb der vorgeschriebenen 50 Meter-Zone wohnt, hätte man in diesem Fall eine Parteienstellung genauer prüfen müssen, so der Schiedsspruch.

„Natürlich verlangen wir jetzt nicht den Abriss des Lentos - das wäre irrsinnig -, aber meine Mandantin hat auf alle Fälle Anspruch auf einen entsprechenden Schadensersatz“, erklärt Windhager.

Vonseiten der Stadt Linz steht man der Sache gelassen gegenüber: Man werde nun aufgrund des aktuellen Urteils die „Frage des Parteienstellung erneut überprüfen“, erklärt die Leiterin des Bauamtes der Stadt Linz, Martina Steiniger. Wäre dann diese nach neuer Überprüfung doch gegeben, müssten konkrete Gutachten erstellt werden. „Wird dabei eine Beeinträchtigung für die klagende Anrainerin festgestellt, muss man sich Maßnahmen - etwa Sichtblenden - am Lentos überlegen“, so Steininger. (Markus Rohrhofer/DER STANDARD; Printausgabe, 11./12.10.2003)

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