Bauwerk

Haus Buchroithner
Lois Welzenbacher - Zell am See (A) - 1930
Haus Buchroithner, Foto: Friedrich Achleitner
Haus Buchroithner © Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum
Haus Buchroithner, Foto: Friedrich Achleitner

Der teure Boden unter den Fundamenten

Geld regiert - auch die Welt von Gestern, was Denkmalen nicht eben zum Schutze gereicht

26. Juni 1999 - Ute Woltron
Nein, nein - noch ist nichts passiert: Das hier abgebildete schöne Haus Buchroithner vom großen alten Lois Welzenbacher steht unversehrt in Zell am See. Es ist ein wenig sanierungsbedürftig, ansonsten topfit und soll jetzt verkauft werden.

Noch gehört das Haus, ein vielgerühmtes sogenanntes „Architekturjuwel“, der Post und ist somit, wie übrigens jedes öffentliche Gebäude in Österreich, nach §2 des Denkmalschutzgesetzes vor Unbill abgesichert.

Unversehrte Welzenbacher-Häuser sind rar geworden. In Seenähe gelegene Grundstücke ebenfalls. Was, wenn ein potentieller Käufer weniger die klassische Architektur der Moderne und mehr den Baugrund unter deren Fundamenten im Auge hat? Die umliegenden Grundstücke, so argwöhnen mißtrauische, ihren Welzenbacher eifersüchtig bewachende Zell-am-Seer, wurden in den letzten Jahren bereits von einer Wohnbaugesellschaft aufgekauft. Was der nun noch fehle, um eine ordentliche Siedlung zu errichten, sei das Filetstück mit dem Welzenbacherhaus in der Mitte. Die Wohnbaugesellschaft, der wir natürlich nichts Böses unterstellen wollen, hat sich bereits als einer der Interessenten für die Latifundie bei der Post-Immobilienverwaltung in Linz gemeldet.

Auch das Bundesdenkmalamt hat prompt ein wachsames Auge aufgetan und ein Unter-Schutzstellungsverfahren nach $3 eingeleitet, das den Denkmalschutz auch gewährleisten wird, wenn sich das Haus demnächst in Privatbesitz befinden sollte. Doch was nützt das wirklich, wenn ein finanzkräftiger Immobilienhai auftritt? Gar nichts. Wer das Haus abreißen und durch lukrativeres Investment wie moderne Wohnungen dicht an dicht ersetzen will, der hat die dann fällige Geldstrafe längst einkalkuliert. Das Bundesdenkmalamt würde Anzeige erstatten, die Gerichte würden ihm auch sicher rechtgeben, das Haus wäre trotzdem hin. Der - teure, unbequeme - Schutz von Denkmalen ist nicht allein durch Paragraphen zu bewerkstelligen, die können nur unterstützen. Der Umgang mit wertvoller alter Materie bleibt letztlich eine Frage des Ethos. „Eine Strafe“, sagt Denkmalamt-Generalkoservator Ernst Bacher, „ist immer weniger schmerzlich als der moralische Verlust.“

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