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Hintergrund 49
18. Wiener Architekturkongress
Hintergrund 49
zur Zeitschrift: Hintergrund
Herausgeber:in: Architekturzentrum Wien

Wie öffentlich ist öffentlich?

12. Januar 2011 - Andrea Seidling
In meinem Beitrag knüpfe ich an eine These an, die ich bereits zur Eröffnung der Ausstellung „Platz da! European Urban Public Space“ im Architekturzentrum Wien erwähnt habe, und die sich mir im Laufe meiner Forschungsarbeit aufdrängte: „Es gibt den öffentlichen Raum nicht.“ Ich meine damit, dass es in Österreich keinen öffentlichen Raum gibt, der dieser Bezeichnung entspricht. Ich werde dieser Behauptung in Form einer „fragmentierten Assoziationskette“ nachgehen, eine Form, die ich bereits in der Ausstellung als Verfahren angewendet habe. Grundprinzip dieses Verfahrens ist, dass in dessen Rahmen historische Beispiele auf aktuelle Probleme verweisen.

Ich beginne mit einem Zitat des französischen Mythographen Petrus Berchorius, eines Zeitgenossen Petrarcas. Dieses Zitat aus dem 14. Jahrhundert stellt eine frühe Huldigung an den öffentlichen Raum dar:

„Piazze sind Flächen in Dörfern oder Städten, frei von Häusern und ähnlichen Dingen und von Hindernissen, und ihre Bestimmung ist es, Platz zu schaffen, oder die Gelegenheit, dass Menschen sich versammeln können, also darf man annehmen, dass das Studium der Piazze Auskunft über das Leben der Menschen in dieser Welt geben kann.“ Spiro Kostof 1992[1]

Öffentlichkeit

Der Begriff „öffentlicher Raum“ scheint so sehr für sich zu sprechen, dass ihn kaum jemand hinterfragt. Obwohl mit dem Begriff „Raum“ allein bereits ganze Forschungsdisziplinen beschäftigt sind. Durch die Hinzufügung des Wortes „öffentlich“ findet die Begriffsdefinition keine Eingrenzung, sondern wird vielmehr dadurch noch erweitert. Ich möchte in diesem Zusammenhang folgende Fragen stellen: Was bedeutet „öffentlich“? Und wer bildet die Öffentlichkeit?

Unter „öffentlich“ kann „nicht geheim“ verstanden werden, aber auch „offen“, also eine Form der Zugänglichkeit meinen, aber ebenso die Bereitschaft des „In-Beziehung-Tretens“. Zum Beispiel wurden früher Gesetze „veröffentlicht“, indem sie in Form von Plakaten an Hauswänden angebracht wurden, um so der Bevölkerung Gebote und Verbote mitzuteilen. Das absolutistische Herrschaftssystem beispielsweise hatte großes Interesse daran, dass vor allem seine Verbote bekannt, also öffentlich wurden, andere Informationen wiederum streng geheim blieben.

Ein anderes Beispiel, wie „Öffentlichkeit“ verhandelt wurde, stellt die Straßenbeleuchtung dar: Mitte des 17. Jahrhunderts war die Beleuchtung der Pariser Straßen einem italienischen Unternehmer überlassen, dem Abbé Laudati de Caraffa. Diese Aufgabe oblag ihm in alleiniger Konzession „unter dem Privileg des königlichen Amtes“.

Davor war die Straßenbeleuchtung eine rein private Angelegenheit: Nur wer der Verpflichtung nachkam, eine Laterne mit sich zu führen, durfte rechtmäßig auf die Straße, anderenfalls herrschte Ausgangssperre. Wer kein Licht dabei hatte, war verdächtig und lief Gefahr, verhaftet zu werden. 1667 ließ Ludwig XIV. die erste flächendeckende Straßenbeleuchtung in Paris errichten, um die Vorgänge auf den Straßen besser kontrollieren zu können. Im selben Jahr installierte er konsequenterweise auch die Polizei, welcher die Überwachung dieser Öllampen übertragen wurde.[2]

Die Beleuchtung in Wien beginnt 20 Jahre später, am 7. November 1687, unter der Regentschaft des habsburgischen Kaisers Leopold I. 17 Laternen mit Talglichtern wurden an diesem Tag in der Dorotheergasse im 1. Bezirk zur Probe in Betrieb genommen. Ein Jahr später wurde die öffentliche Beleuchtung der Straßen Wiens per kaiserlicher Resolution verfügt, rund 2.000 Lampen wurden installiert.[3] Ausgenommen war unter anderem der breite Verteidigungsgürtel des Glacis, das sich in der Folge zu einem rege besuchten Freiraum entwickelte, denn es war ein Raum, in dem einander die Menschen „unbeleuchtet“ und so auch unabhängig von ihrer Standeszugehörigkeit begegnen konnten.[4] Dietmar Kammerer bezeichnet in seiner Studie „Bilder der Überwachung“ die Straßenlaterne als Überwachungswerkzeug von einst und als Vorläufer der heutigen Videoüberwachung.[5] Zusammenfassend möchte ich in dieser Einleitung festhalten: Das Sichtbarmachen bringt einerseits Information und andererseits Überwachung, bringt sowohl Begegnung als auch Regulierung.

Öffentlichkeit und Raum

Der Begriff „öffentlicher Raum“ ist sehr jung im deutschen Sprachgebrauch. Das erste Mal tritt er 1961 in einem soziologischen Fachbuch auf (Hans Paul Barth „Die moderne Großstadt“). Deutsche Fachbücher wie das „Baulexikon“ von 1965 oder das „Planungswörterbuch Wohnungswesen und Städtebau“ von 1974 kennen keinen öffentlichen Raum, nur öffentliche Flächen mit Bezug zu Straßen und Wegen. Erst der US-amerikanische Architekturhistoriker Spiro Kostof stellt in seiner Publikation „Anatomie der Stadt“ von 1992 den Begriff „public space“ bilderreich vor.[6]

Klickt man bei Wikipedia den Begriff „öffentlicher Raum“ in den unterschiedlichen Sprachen an, wie „public space“ und „l‘espace public“, erhält man sehr divergierende Antworten. Der öffentliche Raum der deutschen Wikipedia- Seite beschreibt ebenerdige Gemeindeflächen, die der Öffentlichkeit frei zugänglich sind. Gebäude sind ausdrücklich ausgeschlossen, sie zählen zu den öffentlichen Einrichtungen. Auf der englischsprachigen Wikipedia- Seite hingegen wird von der Zugänglichkeit für alle ausgegangen, bemerkenswerterweise auch ohne Unterscheidung, ob entgeltlich oder unentgeltlich. Dabei werden selbstverständlich auch Shopping-Malls und Bibliotheken zum „public space“ gezählt. Im ersten Fall wird also von Besitz beziehungsweise Verwaltungsverhältnissen ausgegangen, im zweiten Fall von der Benutzbarkeit. Im französischen Wikipedia-Eintrag wird am deutlichsten zwischen „l’espace public“ und „domaine public“ unterschieden, also zwischen öffentlichem Raum und öffentlicher Sphäre.

In Österreich wird der öffentliche Raum über die Straßenverkehrsordnung geregelt, welche am 1. Jänner 1961 in Kraft trat. Diese besagt, dass der öffentliche Raum allen zugänglich ist, insofern der Verkehr (Fußgänger, Fahrzeuge etc.) nicht behindert wird. Während die Verkehrsangelegenheiten durch genaue Regelungen definiert sind, bedarf alles andere einer Sondergenehmigung.

Fragmentierung des öffentlichen Raumes

Hier möchte ich zunächst auf die Funktionszuweisung des öffentlichen Raumes durch das Gesetz hinweisen, die die Grundlage seiner Fragmentierung darstellt. Der öffentliche Raum war lange Zeit unreguliert. Gerade der Absolutismus kannte keine Regulierung, alle Funktionen spielten sich parallel auf der Straße ab. Die Besitzverhältnisse waren so geregelt, dass aller Grund und Boden dem König gehörte, und „öffentlich“ meinte: zugänglich für das Volk.

Auch der Rom-Plan von Gianbattista Nolli von 1754 – ein Plan aller öffentlich zugänglichen Bereiche und Gebäude des damaligen Roms – thematisierte den öffentlichen Raum unabhängig von Eigentumsverhältnissen und spiegelte so allein den Besitz der Kirche wider, denn erst nach der Französischen Revolution von 1792 wurden Grund- und Bodeneigentum an Bürgerliche vergeben. Das heißt, auch das private Eigentum hat noch keine lange Geschichte.

Seit der Installierung von privatem Eigentum, das vererbt, verschenkt und auch gehandelt werden konnte, war es auch von ökonomischer Bedeutung, welche Lage, Formation und Bebauungshöhe ein Grundstück hatte. Zu dieser Wertsteigerung trug auch der öffentliche Raum bei. Die Städte Europas wurden zoniert, unterteilt in Parks und Marktplätze, Hauptdurchzugsstraßen und Nebenstraßen, in Flaniermeilen und Verkehrsstraßen. Die Hygienedebatte und der militärische Aufmarschvorteil gingen hier geschwisterlich Hand in Hand. Die öffentliche politische Debatte des Bürgertums und des Adels zog sich in Salons zurück. Die Straße blieb dem aufkommenden Proletariat als Ort der Meinungsäußerung, ihr Ruf ließ zu wünschen übrig.[7]

Zugänglichkeit für alle

In der österreichischen Gesetzgebung heißt es mit Bezug auf die Zugänglichkeit zum öffentlichen Raum: „Für alle zu gleichen Bedingungen.“ Der repräsentative öffentliche Raum, den es bis zur Französischen Revolution ausschließlich gab[8], war zwar tatsächlich für alle zugänglich, aber er war so gestaltet, dass auch die nicht anwesende Person des Herrschers in einer Art „unsichtbarem Sein“ omnipräsent war. Die Machtverhältnisse waren in dieser Sorte öffentlichem Raum unübersehbar in Stein gemeißelt und setzten ein zu beeindruckendes, loyales und jubelbereites Volk voraus. „Die Bühnen der Macht“ nennen wir diese repräsentativen öffentlichen Räume in der Ausstellung „Platz da!“. Heute ist, so kann man sagen, das Auto der Souverän, der den öffentlichen Raum der Städte prägt. Auch wenn hier das Publikum, das das Auto bedient, oft noch dem Glauben aufsitzt, selbst „the King of the Road“ zu sein.

Nachdem das Gottesgnadentum sich zu einem konstitutionellen Fürstentum gewandelt hatte, übernahmen militärische Aufmarschplätze die repräsentative Rolle des öffentlichen Raumes, noch später wurden öffentliche Räume Aufenthaltsorte des nach fürstlicher Anerkennung strebenden und den aristokratischen Habitus imitierenden Bürgertums. In diesem Prozess wird dem öffentlichen Raum „eine kultische Aufgabe zuteil, welcher durch suggestive Kräfte durch die Gestaltung direkten Einfluss auf das Verhalten der Teilnehmer oder Zuschauer zugesprochen wird“.[9] Eine weitere Form von absolutistischer Repräsentation waren Feste während der Barockzeit, zum Beispiel das Zeithainer Lustlager. Bei diesem demonstrierte August der Starke im Juni 1730 nicht nur die Stärke seiner militärischen Truppen, sondern zeigte seine Macht auch durch Kunst und Kultur sowie mit mehrstündigen Feuerwerken. Heute vermischen sich Repräsentationsöffentlichkeit und politische Öffentlichkeit im Event, während eine private Handlung wie das Frühstücken im öffentlichen Raum politische Öffentlichkeit produzieren kann.

Heute wird der öffentliche Raum, der nicht vom Auto beherrscht wird, oft zum Zankapfel zwischen Geschäftsleuten und der armen Bevölkerung. Die Verlierer stehen allerdings von vornherein fest. Denn die Politik unterstützt die Geschäftsleute durch Gesetze und Exekutivorgane, welche die Bettler, Suchtkranken und Obdachlosen aus dem öffentlichen Raum vertreiben. Wir haben es in diesem Jahr in Wien mit der Einführung des verschärften Wegweiserechts sowie mit dem Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns sehr deutlich erlebt, wie bei solchen Konflikten im öffentlichen Raum vorgegangen wird: Von Verhandlung ist hier keine Rede mehr. Ich möchte behaupten, dass die globalen ökonomischen Machtstrukturen heute wieder eine Art globale Aristokratie herausgebildet haben, die sich um die Aufteilung der Welt streitet und die öffentlichen Räume als Konsumzonen unter ihrem Wappen – pardon, „Logo“ – vereinnahmt.

Freies Handeln

An dieser Stelle möchte ich Hannah Arendts Öffentlichkeitsbegriff zur Diskussion stellen.[10] Hannah Arendt unterscheidet sehr klar zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen. Als Modell gilt ihr das Leben in der Griechischen Polis. Dabei wird das private Leben dem Haushalt mit seinen hierarchischen Strukturen zugesprochen, während das öffentliche Leben politsch ist und egalitär ausgehandelt wird. Die Arbeit gilt hier als Aufrechterhaltung der Lebensnotwendigkeiten und als unfrei. Die egalitäre Meinungsäußerung hat nach Arendt zur Voraussetzung, dass ein freies Leben ohne Erwerbstätigkeit geführt werden kann, was de facto jedoch nur durch Erbschaft möglich ist. Auch das Streben nach Vermehrung von Besitz und Eigentum gilt als unfreie Handlung. Nur in der „vita contemplativa“ sei die wahre Unabhängigkeit zu finden. Die Agora, der Marktplatz einer griechischen Polis, war der Austragungsort dieser Demokratie. Einer Demokratie, die sich auch im Spektakel gefeiert hat, wie zum Beispiel in den Feierlichkeiten der Panathenäen, die jährlich zu Ehren der Stadtpatronin Athene abgehalten wurden. Das mehrtägige Fest umfasste Opfer, szenische Darstellungen, Wettkämpfe und als Höhepunkt einen Festzug, der am Dyplon-Stadttor begann, über die Agora und zur Akropolis führte, wo der Statue der Athene ein neu gewobenes Kleid überreicht wurde. Ab den Propyläen waren aber nur noch Athener mit Bürgerrecht, also ausschließlich Männer, zum Eintritt berechtigt. Es drängt sich die Frage auf, für welche Bevölkerungsgruppen Demokratie und Bürgerfreiheit tatsächlich Wirklichkeit waren. Die Antwort lautet, dass in der klassischen griechischen Gesellschaft Demokratie nur von 20 Prozent der Bevölkerung gelebt wurde.

Zusammenfassend kann mit Hannah Arendt behauptet werden, dass freies Handeln Voraussetzung jedes öffentlichen und politischen Lebens ist. Als Konsequenz stellt sich jedoch die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, dieses freie Handeln auf alle Personen einer heutigen Gesellschaft zu übertragen.

Disziplinar- und Kontrollgesellschaft

Michel Foucault sieht in seinem Buch „Überwachen und Strafen: Die Geburt des Gefängnisses“ in der Pest den Beginn der Reglementierung sämtlicher Lebensbereiche.[11] Im Gegensatz zu den Leprakranken, die verbannt wurden und so eine Art Gemeinschaft bilden konnten, eine Gemeinschaft der Ausgeschlossenen, hat die Pest „das Eindringen des Reglements bis in die feinsten Details der Existenz“ geschaffen. Die Eingeschlossenen werden lückenlos registriert, in Listen aufgenommen, welche täglich kontrolliert werden, um zu verhindern, dass weitere Todesopfer verheimlicht werden. „Die Verbannung der Lepra und die Bannung der Pest – das sind nicht dieselben politischen Träume“, sagt Foucault. So träumen die Regierenden vom Pestzustand, um die perfekte Disziplin funktionieren zu lassen.[12] Der Überwachungsmechansimus in Benthams bekanntem Panoptikum, auf das Foucault sich bezieht, individualisiert und verhindert Kommunikation. Es automatisiert das Funktionieren der Macht, welche somit sichergestellt ist. Die Macht ist sichtbar, aber uneinsehbar. Die Folge ist, dass wenige Personen Macht über viele haben und Intervention zu jedem Zeitpunkt möglich ist.

Als neuen politischen Diskurs und auch als Praxis, die uns aus diesen Verhältnissen herausführen kann, verweisen der italienische Philosoph Antonio Negri und der amerikanische Literaturwissenschafter Michael Hardt in ihrem aktuellen Werk „Commonwealth – Das Ende des Eigentums“ auf die gerade entstehende Commons-Bewegung, die sich auf die Gemeingüter besinnt, welche seit langem, ganz massiv aber im Neoliberalismus, verbraucht, beziehungsweise privatisiert wurden.[13] Die Commons-Bewegung beabsichtigt, dass wichtige Ressourcen (englisch Commons) nicht nur für wenige, sondern für alle zugänglich sein sollten. Das Spannende an diesem neuen Blickwinkel ist Folgendes: Die Idee der Commons ermöglicht einen Gesellschaftsentwurf, der jenseits von Markt und Staat die natürlichen, kulturellen und sozialen Ressourcen der Menschen wieder in die Hand der betroffenen Gemeinschaften legt.

Abschließend möchte ich zu meiner Eingangsthese zurückkommen: Ich behaupte, es gibt keinen urbanen Raum, der die Bezeichnung öffentlich verdient. Denn der Umgang mit dem sogenannten öffentlichen Raum ist kein öffentlicher. Nicht die Öffentlichkeit bestimmt über diesen öffentlichen Raum, sondern eine Stadtverwaltung, die paternalistisch im Interesse mächtiger Privatunternehmen agiert. Wenn nun der öffentliche Raum als politische Forderung konkret werden soll, als Raum der Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner, als politischer Freiraum, als Verhandlungsraum der Nutzerinnen und Nutzer, dann muss der urbane öffentliche Raum zum Gemeingut werden und wie ein Gemeingut verwaltet werden. Das geschieht im besten Fall durch die Betroffenen und daran interessierten Bürgerinnen und Bürger selbst.


Anmerkungen:
[01] Spiro Kostof: Anatomie der Stadt. Geschichte städtischer Strukturen, Frankfurt am Main 1993 (engl. Erstausgabe 1992).
[02] http://www.geopedia.fr/histoire-eclairage.htm
[03] http://www.wien.gv.at/verkehr/licht/beleuchtung/oeffentlich/geschichte.html
[04] Othmar Birkner, „Der öffentliche Raum vor und nach der Entfestigung der Stadt. Fallbeispiel Wien“; Vortrag 20. Mai 1987, Museum für Gestaltung Zürich im Rahmen von „Venedig ohne Wasser“.
[05] Dietmar Kammerer: Bilder der Überwachung, Frankfurt am Main 2008.
[06] Gerhard Fehl nimmt in folgendem Artikel Bezug dazu, „Öffentlicher Raum. Öffentlichkeit, Städtebau: Eine Skizze ihrer Transformation zwischen Absolutismus und Liberalismus (ca. 1760-1890)“, in: Christoph Bernhardt, Gerhard Fehl, Gerd Kuhn, Ursula von Petz (Hg.): Geschichte der Planung des öffentlichen Raums, Dortmunder Beiträge zur Raumplanung 122, Dortmund 2005.
[07] ebda.
[08] Jürgen Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit, Frankfurt am Main 1990 (Originalausgabe 1962).
[09] siehe Anm. 6.
[10] Hannah Arendt: Vita Activa oder Vom tätigen Leben, München 1981 (engl. Erstausgabe 1958; dt. 1960).
[11] Michel Foucault: Überwachen und Strafen: Die Geburt des Gefängnisses, Frankfurt am Main, 1976 (franz. Erstausgabe 1975).
[12] ebda.
[13] Michael Hardt, Antonio Negri u.a.: Common Wealth – Das Ende des Eigentums, Frankfurt am Main 2010 (engl. Originalausgabe 2009).

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