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Denkmalschutz für das Verwaltungsgebäude des Süddeutschen Verlags
10. August 2007 - Jochen Paul
Kaum hatte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege Anfang Mai verlauten lassen, man sei zu der Erkenntnis gekommen, der 1963–70 von Herbert Groethuysen, Gernot Sachsse und Detlef Schreiber errichtete Stahlbetonskelettbau am Färbergraben (Heft 32.06) sei nun doch „ein Baudenkmal gemäß Art. 1, Abs. 2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes“, bezeichnete der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude es als „skandalös, das Gebäude ausgerechnet dann auf die Denkmalliste zu setzen, wenn bereits alle Entscheidungen gefallen sind: Wie soll sich Denkmalschutz so als erfolgreich erweisen?“ Ob es die Landeshauptstadt lieber gesehen hätte, die Unterschutzstellung des Verwaltungsgebäudes des Süddeutschen Verlags wäre vor dem Verkauf des Areals an eine Investorengemeinschaft erfolgt, darf bezweifelt werden – in der Vorlage des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zum Stadtratsbeschluss vom 17. Mai 2006 hatte man schließlich noch selbst einem Neubau als „dem zielführenderen Weg“ das Wort geredet. Vollständigen Artikel ansehen.
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