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Parkanlagen: Siedlungsdruck versus Denkmalschutz
Der Standard

In Österreich gelten 56 historische Grünareale als schützenswert, wegen eines einzigartigen Schlupflochs steht aber nur ein Teil unter Schutz. Der Baudruck gefährde die Erhaltung solcher Parks, warnen Denkmalschützer

4. April 2013 - Gudrun Springer
Zwei historische Parks in Klosterneuburg sollen umgewidmet und teilweise verbaut werden. 4000 Quadratmeter des nicht öffentlich zugänglichen Grunds der Villa Brunnenpark will die ÖVP-regierte Gemeinde für die Errichtung eines Feuerwehrhauses im Stadtteil Weidling nutzen. Und die Parkanlage Stollhof im Stadtteil Kierling, derzeit im Besitz der Auva, soll zu Bauland für Wohnungen werden. Die Oppositionsparteien steigen auf die Barrikaden. Unter Denkmalschutz stehen die Grünanlagen aber nicht.

Dass Alleen, Hecken und Beete einen solchen Schutz genießen, gilt in Österreich für 30 Areale. „Das ist nur die Crème de la Crème“, sagt die an der Technischen Uni Wien tätige und auf historische Gärten spezialisierte Landschaftsplanerin Eva Berger. Sie hat österreichweit mehr als 1700 „interessante Anlagen“ ausgemacht. Im Laufe der politischen Diskussion in den 1990er-Jahren sei eine zuerst 300 Grünanlagen umfassende Liste auf 56 gekürzt worden, die nun als schützenswert in der Verfassung stehen. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist im Jahr 2000 in Kraft getreten.
Einmaliges Schlupfloch

Dass 13 Jahre später noch immer nicht alle diese Anlagen unter Schutz stehen, liegt daran, dass diese Novelle ein für Denkmalschutzbelange einmaliges Schlupfloch bietet: Es überlässt es dem Besitzer, ob er sein Areal unter Schutz stellen lässt.

„Es gibt Parkbesitzer, die wollen einfach nicht noch eine Unter-Schutz-Stellung“, sagt TU-Expertin Berger. Darunter seien durchaus auch Eigentümer, die sehr wohl viel Wert auf eine gute Erhaltung der Grünanlage legten. Aber nicht nur: „Viele Besitzer sind auch einfach nicht mehr bereit oder in der Lage, Gärten so zu pflegen, wie sie sollten.“

Bau- und Verwertungsdruck

Markus Landerer von der „Initiative Denkmalschutz“ warnt: „Viele historische Gärten fallen dem Bau- und Verwertungsdruck zum Opfer.“ Als Beispiele nennt Landerer den Schlosspark in Wien-Liesing, wo ein Geriatriezentrum errichtet wurde, oder den Bau des Sängerknaben-Konzerthauses im Augarten, der aber unter Denkmalschutz steht.

Denkmalschutz genießt zum Beispiel auch der Schlosspark Kittsee im Burgenland oder jener von Schloss Hof in Niederösterreich, der Mirabellgarten in Salzburg, der Park von Schloss Ambras in Tirol und mehrere Parks und Schlossgartenanlagen in Wien, darunter Schönbrunn, der Stadtpark, der Rathauspark, Gärten des Hofburgkomplexes und der Türkenschanzpark.

Nur vereinzelte der geschützten Anlagen sind in privater Hand: der Schlosspark Damtschach in Kärnten, jener im niederösterreichischen Schönau an der Triesting und die Stiftsgärten Seitenstetten. Auf der Liste, aber nicht denkmalgeschützt sind der Schlosspark Hellbrunn in Salzburg, die Melker Stiftsgärten und der Schlossgarten Ernstbrunn sowie der Park der Kaiservilla in Bad Ischl.

„Das ist ein Armutszeugnis“

Gerd Pichler, Leiter der Abteilung für Spezialmaterien im Bundesdenkmalamt, sagt, man führe in Sachen Parkschutz derzeit einige „ vielversprechende Gespräche“ mit Eigentümern, darunter zum Beispiel mit der Familie Habsburg. Über die gesetzlich aufgelisteten 56 Parks hinausgehend, kann das Denkmalamt aber keine Gartenanlagen unter Schutz stellen. „Das ist ein Armutszeugnis“, sagt Landerer von der „Initiative Denkmalschutz“.

In manchen Parks müssen zumindest Teile von Gartenanlagen unangetastet bleiben - zum Beispiel Pavillons, Statuen oder Stiegen -, kurz: „alles Nichtpflanzliche. Für Pflanzen war früher nur der Naturschutz zuständig“ , sagt Pichler. Um mehr Garten- oder Parkeigner für die Unter-Schutz-Stellung ihrer Grünanlagen zu begeistern, spricht man mit ihnen auch über finanzielle Fördermöglichkeiten. Wie viel der 13 Millionen Euro Bundesmittel des Denkmalamts für Grünflächen reserviert ist, verriet Pichler aber nicht.

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