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Das Landschaftskonzept Neusiedlersee West
Das Landschaftskonzept Neusiedlersee West, Foto: Ingo Korner
Das Landschaftskonzept Neusiedlersee West, Foto: Ingo Korner
Das Landschaftskonzept Neusiedlersee West, Foto: Ingo Korner
zolltexte
30. März 1998 - Ingo Korner
Das nunmehr seit mehreren Jahren vorliegende Konzept basiert auf einer wertenden Untersuchung der Region „Neusiedler See West“ im Hinblick auf vorhandene und mögliche Nutzungen sowie bestehende und zu erwartende Nutzungskonflikte. Damit sollten Grundlagen zur Sicherung und Entwicklung des Naturraumpotentials getroffen werden, das durchaus von seiner Qualität her mit dem Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel vergleichbar ist. Der Schwerpunkt der Bearbeitung lag auf der Einschätzung des bioökologischen Potentials der Kulturlandschaft sowie deren Bedeutung als Wirtschafts- und Erholungsraum.

Das Land Burgenland beauftragte das Institut für Landschaftsplanung und Gartenkunst der TU Wien (unter dem Vorstand O. Univ.Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Ralph Gälzer) zur Erstellung eines Regionalen Landschaftskonzeptes für den Raum Neusiedler See West. Die Bearbeitung durch ein Team aus LandschaftsplanerInnen, ÖkologInnen und RaumplanerInnen erfolgte in den Jahren 1992 bis 1994.

Ziele des Landschaftsleitbildes

Die Verfolgung des Leitbildes ist Grundlage für die künftige Entwicklung der Region, um wirtschaftliche und außerwirtschaftliche Funktionen erfüllen zu können. Es wird ausgedrückt, daß der Landschaftsraum am westlichen Ufer des Neusiedler Sees durch die Nutzung durch den Menschen seinen für Österreich einmaligen Charakter erfährt. Dieses Nutzungsmosaik ist im Sinne ökologischer und landschaftsbildlicher Vielfalt zu gestalten.

Kulturlandschaftliche Eigenart und Vielfalt, wie sie in Teilräumen der Region vorkommt bzw. zu entwickeln ist, ist ein wesentlicher Attraktivitätsfaktor für Urlauber- und AusflüglerInnen, bietet Identifikationsmöglicheit der Bevölkerung mit ihrem Lebensraum und ermöglicht die Basis für die wirtschaftliche Verwertung (Vermarktung) der landwirtschaftlichen Produkte der Region (insbesonders der Qualitätsweine). Die Sicherung und Verbesserung der Lebensbedingungen bzw. Lebensqualität für die im Bearbeitungsgebiet lebenden und wirtschaftenden Menschen bei gleichzeitiger Funktion des Raumes als Naherholungs- und Tourismusgebiet steht im Vordergrund der Betrachtung.

Gebietsübersicht

Das Planungsgebiet umfaßte das gesamte Landschaftsschutzgebiet Neusiedler See, das im Norden durch das Leithagebirge begrenzt wird. Dieser ca. dreißig Kilometer lange Höhenzug stellt den verbliebenen Rest eines Verbindungsstückes zwischen Alpen und Karpaten dar und setzt sich daher aus altkristallinen und mesozoischen Gesteinen zusammen, die teilweise durch jüngere maritime Sedimente überdeckt wurden.

Die nordöstliche Grenze wird von den Abhängen der Parndorfer Platte bei Neusiedl und Weiden gebildet, im Südosten steht das Seebecken mit der Kleinen Ungarischen Tiefebene in Verbindung, im Südosten grenzen Schotterterrassen der Rabnitz an. Im Süden bildet das Ödenburger Hügelland, im Westen das Ruster Hügelland (altpleistozäne Schotter über einem altkristallinen Grundstock) die Grenze.
Geologisch gesehen, handelt es sich beim Neusiedler See um ein junges Einbruchsbecken, das mit tertiären und quartären Sedimenten unterschiedlicher Mächtigkeit gefüllt ist. Dies wirkt sich auch nachhaltig auf die Formung der Landschaft und somit auch indirekt auf die aktuelle Nutzung und Vegetation aus.

Landnutzung

Im Unterhang des Leithagebirges stößt man vorwiegend auf Tone und Sande des Pannon sowie weiter seewärts auf reinen Lehm. Innerhalb dieser Zone findet die hauptsächlich von Wein- und Ackerbau bestimmte landwirtschaftliche Nutzung statt, wobei bis in die sechziger Jahre eine klare Entflechtung dieser Kulturformen feststellbar war. Erst danach trat eine Verlagerung des Weinbaues auch in flachere Lagen auf, die naturräumlich eindeutig der Ackerbaulandschaft zuzuordnen sind.

Im Anschluß daran befindet sich ein stark in seiner Breite variierendes Band von Seetonen, die im Bereich des sog. „Seevorgeländes“ liegen. Hier dehnte sich einst der Wiesengürtel im direkten Kontaktbereich zum Schilfröhricht flächig aus. Durch eine Intensivierung in der Landwirtschaft schrumpfte der Wiesenanteil des Seevorgeländes auf einen schmalen Streifen, der sich durch besonders quellfähige Böden auszeichnet und daher für den Ackerbau nicht verwendbar ist. Diese Problematik wurde durch die Aufgabe der Viehwirtschaft ab dem Jahr 1965 noch deutlich verschärft, da mit Wegfall dieser Nutzung nicht nur die Wiesenfläche in Äcker umgewandelt wurde, sondern die verbliebenen Reliktwiesen durch Verschilfung stark in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Kulturlandschaftsgliederung

Um planerische Aussagen auf konkrete Flächen beziehen zu können, wurde als erster Schritt zur Raumgliederung eine kulturlandschaftliche Gliederung durchgeführt. Als Grundlage für die Beurteilung einer Landschaft stellt die Kulturlandschaftskartierung ein gut handhabbares Instrument dar, das aufgrund der historischen aber auch der aktuellen Nutzung, der naturräumlichen und geomorphologischen Situation sowie der Ausstattung der Landschaft mit naturnahen Strukturelementen (Kulturlandschaftselementen) eine Klassifikation eines Bearbeitungsgebietes ermöglicht. Als Instrument der Landschaftsplanung kann die Kulturlandschaftskartierung folgende Aufgaben erfüllen:

• Gliederung der Landschaft in homogene, in sich zumeist deutlich geschlossene Landschaftsteile,
• Erfassung landschaftstypischer Strukturelemente (wie z.B. Hecken, Hohlwege),
• Dokumentation der höherwertigen Einzel- und Komplexbiotope,
• Feststellung von Defiziten aus Sicht der Landschaftsökologie,
• Aufzeigen von Handlungsbedarf (Managementkonzepte „Kulturlandschaftspflege“),
• Erarbeitung von Vorschlägen zur Landschaftsplanung (ökologische Aufwertung von strukturarmen Kulturlandschaften, sofern diese Strukturarmut auf anthropogene Einflüsse zurückzuführen ist).

Managementkonzept

Vor allem der letzte Punkt (Vorschläge zur Landschaftsplanung) erforderte eine detaillierte Bearbeitung, die als Grundlage für eine längerfristig zu konzipierende Umsetzung dient. Als Maßnahmenbereiche werden entsprechend dem regionalen Planungsmaßstab nur jene Bereiche herausgearbeitet, die von überörtlicher Bedeutung bzw. im relativen Vergleich zwischen Teilräumen und Gemeinden vordringlich sind. Dabei wurden die Hauptkategorien „Freihaltegebiete“ und „Entwicklungsflächen“ unterschieden.

Zum Schutz und zur Entwicklung der Kulturlandschaft werden folgende Freihaltegebiete definiert:

1. Naturvorrangflächen

Naturvorrangflächen sind ökologisch hochwertige und naturkundlich bedeutsame Freihaltegebiete. Sie umfassen den Schilfgürtel sowie die im Maßnahmenplan gekennzeichneten Flächen. Für diese Teilflächen gilt als Priorität die Erhaltung ihrer ökologischen Funktion. Bauliche und intensive Fremdenverkehrsnutzungen sind auf diesen Flächen ausgeschlossen. Von benachbarten Intensivnutzungen ist eine Abstandsfläche (Schutz- oder Trenngrünfläche, Grünstrukturen) auszubilden.

2. Vorrangflächen Seewiesen

Der Übergangsbereich des sogenannten Seevorgeländes zum flächigen Röhrichtgürtel des Neusiedler Sees ist zu einer geschlossenen Zone der Seewiesen zu entwickeln. Hier befanden sich traditionellerweise ausgedehnte Mähwiesen, die in vielen Bereichen einerseits durch Umwandlung in Äcker, andererseits durch Nutzungsaufgabe (Verschilfung) verschwunden sind. Zahlreiche bis heute erhalten gebliebene Feuchtwiesen, die durchaus mit jenen der Zicklacken des Seewinkels vergleichbar sind, stellen Ansatzpunkte für die Entwicklung eines geschlossenen Seewiesengürtels mit vielfältigen ökologischen Wirkungen (Verringerung des Nährstoffeintrages in den See, Lebensraum für Pflanzen und Tiere, Betonung des Landschaftscharakters). Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Sicherung und Ausdehnung bzw. ökologische Aufwertung dieser Feuchtwiesen sind über ein Pflegekonzept, das sowohl ein Management für reliktäre Wiesenflächen als auch für dazwischen liegende Äcker beinhaltet, zu entwickeln und umzusetzen. Die Zone der Seewiesen ist von Siedlungstätigkeit, Infrastruktur- und Freizeitanlagen sowie Ablagerungen freizuhalten.

3. Vorrangflächen Landschaftsbild

Vorrangflächen Landschaftsbild sind jene strukturreichen und somit auch landschaftsbildprägenden Abhänge des Leithagebirges und des Ruster Hügellandes, für die von Bebauung abgesehen werden sollte. Sie sind für die Erlebbarkeit und Unverwechselbarkeit des Landschaftsraumes von hervorragender Bedeutung. Bereits aufgetretene Störungen des Landschaftsbildes sind durch Eingrünungsmaßnahmen zu verringern. Eine längerfristige Erhaltung der Strukturvielfalt ist durch entsprechende Nutzung zu gewährleisten (Auspflanzen und Erhaltung von Obstbäumen, Beibehaltung der aktuellen Nutzung, z.B. Weinbau in Steillagen).
Zur ökologischen und gestalterischen Aufwertung ausgeräumter und ökologisch verarmter Landschaftsteile wurden als zweite Kategorie von Maßnahmenflächen sogenannte „Entwicklungsflächen“ im Sinne von Kulturlandschaftspflege definiert.

4. Vorrangfläche Kulturlandschaftspflege

Vorrangflächen zur Kulturlandschaftspflege sind Acker- und Weinbauflächen, in denen die Produktionsfunktion der landwirtschaftlichen Nutzung deutlich stärker auf die außerwirtschaftliche Kul-turlandschaftspflege auszurichten ist. Unter diesem Punkt wurde ein Bündel von Maßnahmen zusammengefaßt, die als vorrangiges Ziel eine langfristige Erhöhung der Strukturvielfalt in derzeit ausgeräumten und ökologisch stark verarmten Kulturlandschaftsteilen haben: längerfristige Nutzungsänderung für Weinbauflächen ebener Lagen in Seenähe, Neugestaltung von Landschaftselementen, Erhöhung des Anteils von Mähwiesen in einzelnen Kulturlandschaftsteilen. Bauliche Maßnahmen und Geländeveränderungen, die nicht im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung stehen (z.B. Freizeiteinrichtungen), sind insbesonders im Hinblick auf ihren Einfluß zur Entwicklung der kulturlandschaftlichen Eigenart und Vielfalt zu überprüfen.

Schwerpunktsetzung

Im Zuge der Bearbeitung wurden vier Hauptgruppen von Kulturlandschaftstypen (mit mehreren Subtypen) festgelegt, von denen die Gruppe der weinbaudominierten Kulturlandschaftstypen mit über 50 % den größten Flächenanteil einnimmt. Die ackerbaudominierten Kulturlandschaftstypen spielen mit ca. 25 % eine deutlich geringere Rolle, auch den walddominierten kam mit ca. 6 % der Gesamtfläche keine besondere Bedeutung zu. Als landschaftsökologisch äußerst bedeutend stellt sich hingegen die Gruppe der grünlanddominierten Kulturlandschaftstypen dar, weniger hinsichtlich der Größe (Flächenanteil ca. 15 %) als vielmehr durch ihre Schlüsselrolle im Übergangsbereich zum Neusiedler See.

Aus diesem Grund bezieht sich die Reflexion über die ersten Umsetzungsschritte der empfohlenen Maßnahmen des Landschaftskonzepts auf den Bereich der sogenannten „Relikte der traditionellen Mähwiesen des Seevorgeländes“.

Kulturlandschaftsbeschreibung

Die Zone der ehemalig flächig ausgeprägten Seewiesen verläuft im gesamten Planungsgebiet als unterschiedlich breiter Streifen am Rande des Schilfgürtels. Zwischen der Eisenbahnlinie Eisenstadt - Neusiedl und dem ausgedehnten Schilfgürtel des Neusiedler Sees liegt eine rund 200 bis 300 Meter breite Zone, die einen eigenständigen Kulturlandschaftstyp darstellt. Es handelt sich um wechselfeuchte Wiesen, die jedoch im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft größtenteils umgebrochen wurden und derzeit als Getreideäcker bewirtschaftet werden. Als weiterer Faktor für den drastischen Rückgang dieser Wiesen ist die Einstellung der Bewirtschaftung zu sehen, da infolgedessen der Schilfgürtel deutlich in Richtung der heutigen Ackerflächen vorgerückt ist. Die größte Ausweitung des Schilfgürtels fand laut RIEDMÜLLER (1965) im Bereich zwischen Donnerskirchen und Purbach statt, und zwar bereits zwischen 1938 und 1965 um 400 Meter.
Heute findet man in diesem Bereich ein vielfältiges Mosaik unterschiedlicher Nutzungsarten vor. Dies reicht von Getreidefeldern (z.B. Sommerweizen und Hafer) bis zu Ackerbrachen, die über die Grünbracheaktion stillgelegt wurden. Dazwischen treten immer wieder Reste der ursprünglichen Mähwiesen auf.

Kleinflächig hat die ursprüngliche Artengarnitur des Seevorgeländes überlebt und könnte sich nach Einstellen der Ackerbewirtschaftung wieder ausbreiten. Es dürfte sich dabei stellenweise um stark salzhaltige Standorte handeln, da charakteristische Arten wie Wasserschwaden (Puccinellia peisonis) noch immer auftreten.

Bei diesem Kulturlandschaftstyp handelt es sich um die Reste der ursprünglichen Vegetation des Seevorgeländes. Da mittlerweile gravierende Veränderungen aufgetreten sind, kann eine Wiederherstellung der ursprünglichen Vegetation nur durch ein umfassendes Managementkonzept erreicht werden. Diese Forderung oder Vorstellung scheint insofern nicht unrealistisch zu sein, da im Rahmen der Grünbracheaktion immer größere Flächen von Ackerland stillgelegt werden. Bei einer gezielten Konzentrierung von Grünbracheflächen auf diesen schmalen Kulturlandschaftsgürtel könnte innerhalb von kurzer Zeit versucht werden, die ursprüngliche Vegetation, die auch Grundlage für diverse Tierarten ist, wiederherzustellen.

Botanische und zoologische Leitarten

Salzvegetation mit Charakterarten wie Salz-Dreizack (Triglochin maritimum), Wasserschwaden (Puccinellia peisonis), Salz-Simse (Juncus gerardii), Salz-Aster (Aster tripolium), Flügel-Schuppenmiere (Spergularia media) und die Knollen-Binse (Bolboschoenus maritimus). Alle genannten Arten weisen die Gefährdungsstufe 3 auf.
Gefährdungsfaktoren:
• Umbruch
• Herbizid- und Düngereintrag aus den angrenzenden Äckern
• Ablagerung von Schilfgarben und Brennholz
• flächendeckende Ausbreitung von Schilfröhricht Managementvorschläge:
• gezielte Stillegung angrenzender Ackerflächen
• Erhaltung der Restwiesenflächen
• Regelmäßige Mahd oder Beweidung
• Pflegemahd des angrenzenden Schilfröhrichts

Erste erfolgreiche Umsetzungsschritte

Um Managementkonzepte wie das vorliegende nicht nur als Absichtserklärung in den Raum zu stellen, ohne auch tatsächlich die wesentlich aufwendigere Realisierung voranzutreiben, bedarf es eines tatkräftigen Engagements der zuständigen Behörden. Im vorliegenden Fall konnten vor allem durch die Bemühungen des Beauftragten der Abt. XIII - Wasser- und Abfallwirtschaft für den Neusiedler See, Herrn Oberbaurat DI Helmut Rojac, bereits mehrere Projekte initiiert werden, die konkrete Verbesserungen der Ist-Situation bewirken.
An der Wulka als Zubringer des Neusiedler Sees existiert bereits seit einigen Jahren ein Landschaftspflegeprogramm, mit dem versucht wird, Randstreifen in Form von Grünbrachen oder Mähwiesen entlang des Gewässers an Stelle von Getreide- oder Maisanbau anzulegen. Hauptinteresse ist dabei die Verringerung des Eintrags von Ackerboden und darin enthaltener Nährstoffe in das Gewässer (durch Starkregenereignisse). Darüber hinaus wurden in jenen Abschnitten der Wulka, die nur ein fragmentarisches Bachgehölz aufweisen, umfangreiche Bepflanzungen mit typischen Baum- und Straucharten durchgeführt. Als sehr kooperationsbereiter Partner für die Umsetzung hat sich dabei die Privatstiftung Esterhazy als größter Grundbesitzer im Planungsgebiet herausgestellt. Durch die Zusammenarbeit mit dem Verwalter der landwirtschaftlichen Flächen, Herrn DI Höppel vom Seehof Oggau, konnten mehrere Maßnahmen zur Umsetzung des Landschaftskonzeptes realisiert werden.

Neben den bereits angesprochenen Bepflanzungen wurde 1997 ein Projekt zur Beweidung der „Seewiesenzone“ des Seevorgeländes im Bereich Oggau, wo die flächenmäßig größten Bereiche mit Salzvegetation (vergleichbar mit der Lackenrandvegetation des Seewinkels) liegen, initiiert. Mehrere Hektar der durch Nutzungsaufgabe in den letzten Jahrzehnten bereits stark verschilften Salzwiesen wurden wieder mit Pferden und Rindern beweidet und teilweise auch gemäht.

Diese Maßnahme trägt nicht nur zur Erhöhung der Artendiversität des Gebiets bei, weil durch Beweidung und Trittwirkung ökologische Nischen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden, sondern bewirkt auch eine allmähliche Wiederherstellung der historischen Situation des Landschaftsbildes. Durch Rückdrängen des Schilfs entsteht sukzessive wieder jener Übergangsbereich zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächen (Äcker und Weingärten) und dem geschlossenen Schilfgürtel des Sees, der durch die Seewiesen gebildet wurde.

Erst mit dem drastischen Rückgang der Vieh- und Pferdezucht nach 1950 wurde dieser landschaftstypische Lebensraum nach und nach vom Schilf überwachsen, sodaß scharfe Grenzen zwischen Land und Wasser entstanden. Durch die Wiederaufnahme der Beweidung, die neben Oggau auch in Rust stattfindet (und auch im Seewinkel wieder als Naturschutzinstrumentarium gefördert wird), kann der charakteristische Übergangsbereich des Seevorgeländes in den nächsten Jahren zumindest auf einigen Kilometern Länge wiederhergestellt werden.

Literatur:
RIEDMÜLLER, G. (1965: Der Schilfgürtel des österreichischen Anteils des Neusiedler Sees 1938 bis 1958. Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Burgenland, Heft 45

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