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Die Stadt Zürich muss nichts am Betrieb des Corbusier-Hauses im Seefeld ändern – Heidi Webers Beschwerde ist vom Bundesgericht abgewiesen worden
Neue Zürcher Zeitung

Heidi Weber, die Initiantin und langjährige Betreiberin des Corbusier-Hauses, hat 2014 mit der Zürcher Stadtpräsidentin einen «Letter of Intent» über die Zukunft des Baus unterzeichnet. Dieser sei rechtlich nicht verbindlich gewesen, findet nun auch das Bundesgericht.

18. Juni 2020 - Adi Kälin


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