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Es spukt in der Schlosskasse
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Ein Schloss zu besitzen kann mitunter zu einer äußerst kostspieligen Liebhaberei werden. Von Nikolaus Schauerhuber.

30. August 2000 - Nikolaus Schauerhuber
Die geliebte Kugel am Bein, so nennt Peter Czedik-Eysenberg sein denkmalgeschütztes, barockes Landhaus in Wien Rodaun, das bereits seit über zweihundert Jahren in Familienbesitz ist. Bekannt ist es als Hofmansthal-Schlössel, denn von 1901 bis zu seinem Tod war Hugo von Hofmannsthal prominenter Mieter der Czedik-Eysenbergs. Heute wird das Haus ausschließlich von der Familie selbst genutzt.


Hofmannsthals Sitzbadewanne

Wie bei jedem denkmalgeschützten Objekt ist auch hier jede noch so kleine bauliche Veränderung, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen könnte, an eine Bewilligung durch das Bundesdenkmalamt gebunden. Da kann es bisweilen vorkommen, dass denkmalpflegerische Auflagen und praktische Erfordernisse nicht leicht auf einen Nenner zu bringen sind, wie Czedik-Eysenberg mit einem Seufzen erzählt: „Hofmannsthal hatte nur eine Sitzbadewanne, als wir dann Badezimmer einbauten, brauchten wir eine Genehmigung für Lüftungsöffnungen nach außen.“

Insgesamt hat sich der Schlossherr immer gut beraten gefühlt von den Landeskonservatoren des Bundesdenkmalamts. Die Hauplast des Erhaltungsaufwands musste er dabei aber stets aus seinen Einkünften als Chemiker finanzieren.


Schloss Grafenegg

Szenenwechsel nach Niederösterreich: Vor rund 40 Jahren begann Franz Albrecht Metternich Sandor mit den Renovierungsarbeiten von Schloss Grafenegg. Ein Vorhaben, dass er damals unmöglich ausschließlich aus eigener Kraft hätte finanzieren können: Ohne Hilfe von Bund, Land und Denkmalamt wäre die Restaurierung nicht möglich gewesen, erklärt Metternich Sandor: „Damals war die Grundvoraussetzung, das Schloss muss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das nennt man heutzutage revitalisieren. Wir wollten auf Kunst und Kultur gehen und haben das mit Ausstellungen und Konzerten gemacht und das ist ein gewisser Erfolg.“


Teure Liebhaberei

Zwei Schlösser in Österreich, die freilich schon in Bezug auf Größe nur schwer vergleichbar sind. Beide denkmalgeschützt, beide in Privatbesitz. Und dennoch gibt es einen Unterschied. Denn Grafenegg wird gewerblich genutzt. Der Erhaltungsaufwand wird deshalb steuerlich berücksichtigt. Jedenfalls so lange sich das Objekt in sich rechnet, oder zumindest Aussicht auf Gewinne besteht. Wenn nicht, ist es nämlich aus der Sicht der Finanz Liebhaberei, also ein Privates Vergnügen, das aus bereits versteuerten Einkünften zu finanzieren ist.

Grafenegg arbeitet kostendeckend. Peter Czedik Eisenberg, selbst Vorstandsmitglied des Österreichischen Burgenvereins, weiß jedoch auch von anderen Fällen: „Wenn jemand ein sehr großes Objekt hat, das darüberhinaus sehr entlegen ist, d.h. anderwertig nur schwer genutzt werden kann, dann wirkt sich der Liebhaberei-Paragraph dramatisch aus und kann dazu führen, dass das Objekt verkommt oder dass sich der Besitzer davon trennen muss.“


Steuerliche Dauerbelastung

Eine langjährige Forderung privater Schlossbesitzer ist deshalb weniger die Subventionierung der Erhaltung von Kulturdenkmälern in Privatbesitz, sondern vielmehr eine steuerliche Erleichterung für den Eigentümer. Schließlich erfolge ja die Unterschutzstellung im öffentlichen Interesse, wird argumentiert. Und damit auch die Erhaltung des kulturellen Erbes Österreichs. Ein Vorschlag ist da beispielweise die Befreiung von der Mehrwertsteuer. Eine Alternative zur Subventionierung, der auch Peter König vom Landeskonservatorat Niederösterreich einiges abgewinnen kann. Aber „soweit ist der Gesetzgeber noch nicht. Er muss noch einlenken.“

Ein Steuernachlass als Unterstützung der laufenden Erhaltungsmaßnahmen wäre aus der Sicht der Denkmalpfleger mehr als wünschenswert. Die Schlossbesitzer argumentieren außerdem mit einer für das Finanzministerium überaus lukrativen Umwegrentabilität.


Drastische Kürzungen

Eine Variante der Steuerbegünstigung wäre schließlich auch die Zweckwidmung der - bereits jetzt Steuerabzugsposten - Spenden an das Bundesdenkmalamt. Schließlich ist das Förderungsbudget des Bundesdenkmalamts sehr klein bemessen und wurde in den letzten beiden Jahren drastisch auf inzwischen 133 Millionen Schilling gekürzt. Kurz gesagt: Geld ist praktisch nur mehr für akute Notfälle da, also für absolut dringende Maßnahmen zur Substanzerhaltung.

Oft, so Peter König, wirke sich diese Politik der letzten Sekunde, wo erst eingegriffen wird, wenn bereits Wandgemälde abbröckeln oder etwas einstürzt, fatal aus. Bei vielen Schlossherren fehle zum eigenen Eingreifen ganz einfach das Geld, bei anderen der Wille.


Guter Rat ist teuer

Die reine Beratung durch das Bundesdenkmalamt jedenfalls ist gebührenfrei. Nur guter Rat kann mitunter dennoch teuer sein. Und die Erhaltung eines Baudenkmals bleibt so für den Eigentümer eine Kugel am Bein. Wenn auch eine geliebte. Aber die Zeiten, in denen Feudalherren ihre Schlösser locker aus dem vorhandenen Vermögen erhalten konnten, sind zweifellos vorbei.

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