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15. Juli 2006 Joachim Güntner
Neue Zürcher Zeitung

Auf der roten Liste

Dresden bangt um Welterbe-Status

Achtzehn Stätten hat das Welterbe-Komitee der Unesco neu auf seine Liste gesetzt, darunter die Minen von Cornwall und Devon, mittelalterliche Burgen in Syrien, megalithische Steinkreise in Gambia, die heilige islamische Stadt Harar Jugol in Äthiopien, Max Bergs 1913 in Breslau gebaute «Jahrhunderthalle». Auch die Altstadt von Regensburg mit ihren teilweise bis auf die Römerzeit zurückgehenden Bauten ist dabei. Nun muss man nur hoffen, dass Regensburgs Stadtväter nicht irgendeinen anstössigen Bebauungsplan in der Schublade haben, der das gerade errungene Prädikat gleich wieder in Frage stellt.

Am Pranger

Denn Deutschlands Welterbe-Stätten, jetzt 32 an der Zahl, scheinen gern mit einem Fuss auf der roten Liste zu stehen. Im oberen Rheintal streitet man um Brückenprojekte, welche den Sagenfelsen Loreley bedrängen; die Wartburg muss sich mit Hilfe von Gerichten eines Windparks erwehren; in Potsdam verhinderte erst das Drohen mit der roten Liste, dass ein Einkaufscenter die Kulturlandschaft verschandelte. Der Kölner Dom schaffte 2004 den unrühmlichen Sprung unter die bedrohten Weltkulturgüter dann tatsächlich, wurde aber jetzt von der Liste genommen, weil seine «visuelle Integrität» nicht mehr von Neubauten gefährdet ist: Kölns Stadtväter hatten ein Einsehen und lassen die Hochhäuser am gegenüberliegenden Rheinufer nun doch nicht so gross werden.

Dafür steht jetzt Dresden am Pranger. Nicht allein, dass sein vor zwei Jahren zum Welterbe erhobenes Elbtal nun auf der roten Liste gelandet ist. Darüber hinaus hat das Unesco-Komitee gedroht, das für seine Einheit aus Stadtbild und Landschaft, Historie und Bukolik gepriesene Elbtal ganz aus der Welterbe-Liste zu streichen. Es wäre, wenn es denn dazu käme, ein Vorgang ohne Beispiel. Streitpunkt ist die Planung der sogenannten Waldschlösschenbrücke, welche die durch die Elbe getrennten Stadtteile verbinden soll. Wo eine Werbebroschüre behauptet, «aus Sicht des Denkmalschutzes» würden «die nun sehr flach in den Elbauen gelegene Brücke und die Eingrünung des Tunnelmundes im Elbhang akzeptiert», spricht der ehemalige Landeskonservator Heinrich Magirius von einem «gewalttätigen Monstrum». Verfechter des Baus führen an, der Unesco seien die Pläne dazu von Anfang an bekannt gewesen - umso unverständlicher sei jetzt die Stigmatisierung.

Auch sehen sie sich in der Pflicht, die Brücke zu bauen, da sich bei einem Bürgerentscheid zwei Drittel der Abstimmenden für die Elbquerung ausgesprochen haben. Das Votum ist politisch und rechtlich bindend und könnte nur durch ein zweites Plebiszit revidiert werden. Die Gegner des Brückenbaus bestreiten den verkehrspolitischen Bedarf, konzedieren allenfalls eine Tunnellösung und vertreten die Ansicht, die Hüter des Welterbes seien bei Dresdens Bewerbung seinerzeit hinters Licht geführt worden: Die Stadt habe, was Lage und Dimensionierung der Brücke betreffe, nicht mit offenen Karten gespielt.

Dieser Ansicht ist man mittlerweile auch bei der Unesco. Die Welterbe-Hüter hatten sich 2004 auf eine Evaluierung gestützt, welche den Standort der Waldschlösschenbrücke falsch angab: Statt fünf Kilometer flussabwärts vom Zentrum soll sie vielmehr zwei Kilometer flussaufwärts stehen. Damit aber sei sie im Kernbereich der zu schützenden Zone angesiedelt. Anders als in vielen deutschen Feuilletons zu lesen war, geht es nicht um die drohende Zerstörung des berühmten «Canaletto-Blicks». Bernardo Belottos Perspektive auf Dresden war eine ganz andere als jene vom Waldschlösschen aus, die sich dadurch auszeichnet, dass sie vom Scheitelpunkt eines Bogens der Elbe die Einheit von Stadt und Landschaft in einzigartiger Weise erfasst.

Vernichtendes Urteil

Anders aber auch als in den Streitfällen Köln und Potsdam gibt für das Welterbe-Komitee diesmal ohnehin nicht die Störung der Sichtachsen den Ausschlag. «Die Waldschlösschenbrücke zerschneidet den zusammenhängenden Landschaftsraum des Elbbogens an der empfindlichsten Stelle und teilt ihn irreversibel in zwei Hälften.» So steht es in einem unabhängigen Gutachten, erstellt am Lehrstuhl für Städtebau und Landesplanung der Hochschule Aachen, das im Ganzen ein vernichtendes Fazit zieht. Gemessen an seinen eigenen Kriterien - Einzigartigkeit und Authentizität (bei Kulturstätten) sowie Integrität (bei Naturstätten) - konnte das Welterbe-Komitee gar nicht anders, als es jetzt entschied.

29. März 2007 Joachim Güntner
Neue Zürcher Zeitung

Kein Sinn für Landschaft

Dresdens Waldschlösschenbrücke als Exempel - eine Polemik

«Dich will ich loben, Hässliches, du hast so was Verlässliches», reimte Robert Gernhardt, nachdem er durch Metzingen gegangen war. Die württembergische Kreisstadt ist nichts Besonderes, das Prinzip Metzingen herrscht überall. Überall treffen wir auf jene Form ästhetischer Besinnungslosigkeit, die Gewerbegebiete wuchern lässt, raumgreifend Flächen für den Strassenbau planiert, anspruchslose neben charakterstarke Bauten setzt, erst Historisches liquidiert und dann, in nachholender Sentimentalität, das hingeklotzte Neue auf altertümlich schminkt.

Ende der Illusionen

Auf Dresden angewendet, hiesse das: Wenn sich in der Elbestadt politische Mehrheiten für historisierende Rekonstruktionen des vernichteten baugeschichtlichen Erbes gewinnen lassen, zugleich aber auch für die Zerstörung einer kostbaren Landschaft, so steckt darin gar kein Widerspruch. Das Prinzip Metzingen ist universal und vereinigt mühelos beides: die Errichtung von Barock- Attrappen rund um Dresdens Neumarkt und die Verwüstung der stadtnahen Elbauen durch eine riesige Brücke, deren «wiesenüberspannenden V-Trägern die Ästhetik einer Panzersperre» eignet, wie Friedrich Dieckmann treffend pointierte. Dass das vierspurig geplante Monstrum nominell als Idyll daherkommt und «Waldschlösschenbrücke» heisst, passt ins Bild.

Nach langem politisch-juristischem Streit hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Stadt Dresden verpflichtet, die Brücke zu errichten. Zur Begründung führten die Richter an, der Bürgerentscheid vom Februar 2005, als sich 68 Prozent der Abstimmenden für den Bau aussprachen, sei bindend. Da das Stadtparlament vergangene Woche beschloss, gegen das Gerichtsurteil Verfassungsbeschwerde einzulegen, wäre es möglich, dass eine spätere Entscheidung die Verpflichtung zum Bau kassiert. Doch das sind müssige Spekulationen. Danken muss man den Richtern für die Klarheit, die sie herstellen. Indem sie auf den Bürgerwillen verweisen, zerstören sie alle Illusionen, die man über die ästhetische Urteilskraft von Bevölkerungsmehrheiten noch hegen könnte. Denn deutlich macht jenes Votum ja: Kommt es zur Probe aufs Exempel, wie es um den Sinn für Landschaft bestellt ist, dann zeigt sich, dass er bei zwei Dritteln der am Votum beteiligten Dresdner so gröblich vernachlässigt ist, dass man auch gleich sagen könnte, sie hätten keinen.

Um nicht missverstanden zu werden: Dieses bitterböse Urteil über die Dresdner darf man getrost deutschlandweit ausdehnen. So übermächtig ist der Eindruck eines allgemeinen Mangels, dass auch die Gegner des Brückenbaus längst kleinmütig geworden sind. Da man auf den deutschen Sinn für Landschaft nicht rechnen kann, wird den Brückenbauern nur mehr damit gedroht, dass das Dresdner Elbtal seinen Welterbe-Status verlieren könnte. Welch schaler Formalismus. Offenbar reicht es nicht, dem Publikum anschaulich zu machen, was hier zerstört wird. Wer einmal durch die Elbwiesen dort spaziert ist, wo nun die Ästhetik der Panzersperre triumphieren soll, den müsste angesichts der Planungen doch Verständnislosigkeit befallen: Diese stadtnahe Oase, diesen beschaulichen Bogen des Flusses, diese Weite des Raums und die zauberhafte Staffelung aus kulturlandschaftlichem Vorder- und städtischem Hintergrund wollt ihr ruinieren? Die Elbe dort queren, wo sie in Dresden besonders breit strömt, den Blick verriegeln und die Ruhe des Ortes mit Autolärm vertreiben?

Nostalgisch sei, so zu fragen, tönt es zurück. «Hysterienahe Kampagnen, die sich auf ein meist diffuses Stadt- oder Landschaftsempfinden berufen, das aus der Romantik des frühen 19. Jahrhunderts stammt», beanstandete ein Mitarbeiter der «Welt». Besonders mokierte er sich darüber, dass in der Diskussion so oft von der Zerstörung von Blickachsen die Rede sei. Beim Streit um neue Hochhäuser im Sichtfeld des Kölner Doms oder um Windräder nahe der Wartburg sei es dasselbe: Gekämpft werde nicht um die Sache selbst, sondern bloss um schöne Aussichten. Doch diese argumentative Trennung ist unzulässig.

Die Wahrnehmung von etwas als «Landschaft» ist, wie der Philosoph Joachim Ritter einmal überzeugend dargelegt hat, «Frucht und Erzeugnis des theoretischen Geistes». Und Theorie bedeutet nun einmal anschauende Betrachtung. Für den Blick, der Landschaft sieht, wo der Raumplaner Platz für Verkehrsachsen wahrnimmt, sind Distanz, Kontemplation, Transzendenz des Alltags konstitutiv. Landschaft ist nichts Objektives, sie ist erst im Spiegel der Seele da. Um Aussichten geht es, weil wir uns Landschaft nicht als minimiertes Detail denken können. Wir verlangen nach einem Totaleindruck. Eine gewisse Grossräumigkeit muss daher sein. So ist zwangsläufig der Bezug auf Blickachsen im Spiel.

Auch der Vorwurf der Nostalgie, wie er nicht nur in der «Welt», sondern auch in der «taz» oder der «Süddeutschen Zeitung» erhoben wurde, trifft nicht recht. Sicherlich hat man es bei den Gegnern der Waldschlösschenbrücke häufig mit einem ästhetischen Konservatismus zu tun, der die Bewahrung einer Vergangenheit beschwört, die so nie existiert hat. Aber indem man das Geschichtsbild als irrig widerlegt, ist der ästhetische Einwand nicht vom Tisch. Man braucht kein Früher-war-alles-besser-Gejammer anzustimmen, um gegen die neue Elbbrücke zu sein. Es genügt, einige Ansprüche an Proportion, Mass und die Natur der Baustoffe zu haben, um zu den bisher vorgelegten Plänen zu sagen: Das ist grausig. Und selbst Landschaftsarchitekten auf der Höhe der Modernität werden zu dem gewählten Ort sagen können: Hier bitte nicht.

Was da so leichtfertig als Nostalgie abqualifiziert wird, ist nur ungenügend verstanden, setzt man es mit Rückwärtsgewandtheit gleich. Der Sinn für Landschaft ist selber modern. Dies allein schon deshalb, weil der Naturgenuss die Freiheit des Betrachtenden voraussetzt. Wer in der Natur oder unmittelbar von ihr lebt, als Ausgelieferter oder Abhängiger, kann sich ihr nur praktisch, nicht aber ästhetisch zuwenden. So schwärmt denn auch nicht der an seiner Scholle klebende Bauer, sondern vor allem der moderne Städter für Landschaft. Mit Recht pocht Joachim Ritter darauf, dass es «Natur als Landschaft nur unter der Bedingung der Freiheit auf dem Boden der modernen Gesellschaft geben» kann. Die Polemik gegen Nostalgiker hingegen glaubt, die Modernität für sich pachten zu können.

Falsche Liebe zur Bausünde

Einer ihrer Vertreter, der Architekturkritiker der «Süddeutschen Zeitung», Gerhard Matzig, schrieb nach dem Urteil des Sächsischen Oberlandesgerichts apologetisch: Wäre die Waldschlösschenbrücke «vor einem Jahrhundert im Stil ihrer Zeit errichtet worden, käme heute niemand mehr auf die Idee, sie sei nicht harmonischer Teil jenes historischen Raumkunstwerkes, als das wir das Elbtal mittlerweile wahrnehmen. Die Brücke wäre ein sich selbst erklärender Teil der Tradition. Nur als Innovation mit der Aufschrift ‹erbaut im Jahr 2007› erscheint sie uns als bedrohlicher Fremdkörper.»

Was den geplanten Brückenklotz berechtigt, in dieser Rede als «Innovation» zu firmieren, lässt Matzig offen. Und die Behauptung, die Brücke werde bloss deswegen gefürchtet, weil sie neu sei, lässt er unbewiesen. Wie, wenn die Ablehnung aus der konkreten Anschauung der Baupläne resultierte? Oder aus der hinlänglichen Erfahrung mit jenem Typus «Innovation», der die deutsche Kulturlandschaft seit Jahrzehnten in ein Netz aus Asphaltbändern verwandelt, gesäumt von Einkaufszentren und Agrarfabriken? Modern sein heisst nicht, immer wieder die gleichen dummen Bausünden zu begehen.