Zeitschrift

db deutsche bauzeitung 04|2007
Architekten im Ausland
db deutsche bauzeitung 04|2007

Starthilfe

Unterstützung auf dem Weg ins Ausland

2. April 2007 - Dagmar Ruhnau
Nur einen Auftrag im Ausland zu akquirieren oder eine Stelle bei einem ausländischen Büro zu finden, ist nicht die einzige Hürde, die abenteuerlustige und auswanderwillige Architektinnen und Architekten nehmen müssen. Auch Kultur, Akquisepraxis, Sozialversicherung oder Kinderbetreuung im Wunschland sind wichtige Details, die zu klären sind, bevor man sich – womöglich mit der ganzen Familie – auf den Weg macht. Mittlerweile haben sich Institutionen wie Architektenkammern oder Ingenieurverbände auf den Wandertrieb einheimischer Planer eingestellt und bieten breit gefächerte Hilfestellungen, die wir hier, gegliedert nach selbstständigen und angestellten Planern, zusammengestellt haben. Jede Institution setzt dabei den Schwerpunkt ihrer Information unterschiedlich. Was jedoch allen gemein ist: Sie beschwören die große Nachfrage nach den hoch qualifizierten deutschen Planern im Ausland, sei es nun Dänemark oder Dubai.

Selbstständige

Beruf
Informationen für die Auftragsakquise geben unter anderem die Bundesarchitektenkammer (BAK), der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und die Bundesingenieurkammer (BIK). Sie betreiben gemeinsam mehrere Websites, auf denen sich Planer dem internationalen, darunter speziell dem arabischen und chinesischen Markt präsentieren können. Daneben bieten sie eine Website mit internationalen Ausschreibungen an.
Generell sieht der VBI für die Akquise vier Strategien: Neben der Teilnahme an Wettbewerben sei es am wenigsten aufwändig, für einen deutschen Bauherrn, etwa für ein Unternehmen, eine Niederlassung im Ausland zu planen und zu bauen. Bei dieser Variante kommt der Planer als Partner des Investors ins Land und muss sich nicht selbst um Aufenthalts- und Tätigkeitsgenehmigung bemühen. Ähnlich unkompliziert ist es als Ausführender so genannter drittmittelfinanzierter Projekte, etwa von internationalen Institutionen wie Weltbank oder UN. Informationen über solche Ausschreibungen bietet die Bundesarchitektenkammer über ihr Netzwerk Architekturexport NAX.
Ganz wichtig sind die Kontakte vor Ort. Häufig können deutsche Architekten erst dann tätig werden, wenn sie einen Partner oder einen so genannten Agenten aus dem jeweiligen Land vorweisen können. Damit soll in erster Linie Kommunikationsproblemen mit Behörden, anderen Planern oder auf der Baustelle vorgebeugt werden. Unterstützung bei der Partnersuche bieten Architektenkammer und VBI durch Delegationsreisen, bei denen deutsche Kammerangehörige und solche aus dem Wunschland sich gegenseitig kennen lernen können. Die Voraussetzungen für die Zulassung als Planer lassen sich ebenfalls über die NAX-Seite in Erfahrung bringen.

Sozialversicherung
Generell gilt für die Sozialversicherung das so genannte Beschäftigungslandprinzip: Versicherungen sind – ebenso wie Steuern – in dem Land zu zahlen, in dem die Tätigkeit ausgeführt wird. Ist man gleichzeitig in Deutschland und in einem weiteren Staat tätig, ist der Wohnort maßgeblich. Um vorübergehende Aufenthalte bis etwa fünf Jahre in versicherungstechnischer Hinsicht zu vereinfachen, gibt es zahlreiche Ausnahmen. Zwischen allen Ländern im Europäischen Wirtschaftsraum und vielen weiteren Staaten existieren Sozialversicherungsabkommen, so dass die Versicherten nicht in mehreren Ländern Prämien zahlen müssen. Welche Staaten mit Deutschland ein solches Abkommen getroffen haben, ist auf der Website der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) zu erfahren.
Bei Aufenthalten unter zwölf Monaten kann man sich von der Versicherungspflicht im Ausland befreien lassen. Anträge hierzu bearbeitet die deutsche Krankenkasse, eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist möglich. Für Selbstständige nennt sich der Vorgang »Selbstentsendung«. Wer zwischen zwölf Monaten und mehreren Jahren (die Frist ist von Land zu Land unterschiedlich) außerhalb Deutschlands arbeitet, kann sich von der Sozialversicherung des Wunschlandes in einem etwas komplizierten Verfahren befreien lassen. Anträge dazu sind bei der DVKA zu stellen. Bei einem noch längeren Aufenthalt muss man sich von der deutschen Sozialversicherung verabschieden.
Auch bei der Rentenberechnung arbeiten die am Sozialversicherungsabkommen beteiligten Länder zusammen. In diese Struktur sind die Versorgungswerke seit dem 1.1.2005 einbezogen. Der Antrag wird im Land gestellt, in dem man sich befindet, und die Versicherer rechnen alle erworbenen Ansprüche nach Landesrecht aus, inklusive der Einzahlungen im jeweils anderen Land. Wer sich in einem außereuropäischen Land bei der dortigen Rentenversicherung anmelden will, kann sich die Beiträge vom deutschen Versorgungswerk wieder auszahlen lassen, allerdings bekommt man nach aktueller Rechtslage und entsprechend der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks maximal 60 Prozent der Einlagen für höchstens 60 Beitragsmonate zurück.

Angestellte

Beruf
Hier bieten sich ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten, den Traumjob zu finden. Die klassische Variante ist natürlich, sich direkt bei Büros im Wunschland zu bewerben. Große Tageszeitungen sind mit ihrem Anzeigenteil im Internet vertreten. Darüber hinaus gibt es Jobbörsen auf einigen Internetseiten, etwa des NAX oder der Deutschen Handwerkervermittlung. Die Stellensuchseite der Bundesagentur für Arbeit ist wie immer keine große Hilfe. Dafür erweist sich der so genannte Europaservice der Arbeitsagentur als wahre Goldgrube. Er übernimmt zwar keine Stellenvermittlung, bietet aber von Hinweisen zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, Informationen zu den Arbeitsmärkten der EU und Bewerbungstipps, die landesspezifische Eigenheiten und Anforderungen an Bewerbungen berücksichtigen, über einen Zeugnis-Übersetzungsservice bis hin zu einem Sprachtest-Link alles, was für einen erfolgreichen Start nötig ist.

Sozialversicherung
Auch für angestellte Architekten, die für einen befristeten Zeitraum im Ausland tätig sind, gelten in der Sozialversicherung die für Selbstständige genannten Fristen. Bis 24 Monate können aus Deutschland Angestellte »entsandt« werden und hier versichert bleiben. Bei längeren Auslandsaufenthalten greifen die Prozeduren für die Ausnahmevereinbarung bis etwa fünf Jahre. Wer sich auf eigene Faust im Wunschland auf Stellensuche begibt, bleibt über eine Auslandsversicherung weiter versichert – wie auf Urlaubsreisen. Sobald man angestellt ist, wird man durch den Arbeitgeber bei der Sozialversicherung des jeweiligen Landes angemeldet. Erworbene Rentenansprüche werden beim Rentenantrag mit bereits vorhandenen zusammengerechnet, sofern Sozialversicherungsabkommen existieren. Die Deutsche Rentenversicherung Bund veranstaltet in regelmäßigen (großen) Abständen Beratungstage.

Allgemeines
Ein oft unterschätzter Faktor beim Arbeiten im Ausland sind die kulturellen Unterschiede. Ganz offensichtlich ist das in Asien oder arabischen Ländern, aber schon in Belgien oder Polen kann man schnell ins Fettnäpfchen treten, wenn man die Gepflogenheiten beim Umgang mit Behörden oder potenziellen Auftraggebern nicht kennt. Dagegen möchte das NAX mit Erfahrungsberichten und eigenen Dossiers zur länderspezifischen Mentalität angehen. Da dafür die Unterstützung von Architekten mit Erfahrungen in den jeweiligen Ländern notwendig ist, wächst gerade dieser Bereich leider nur langsam. Für Informationen aus erster Hand sind auf der NAX-Seite so genannte Kontaktarchitekten aufgeführt.
Allgemeine Informationen über Themen wie Auswandern, Einreise- und Aufenthaltsbedingungen, Bildung, Gesundheit und so weiter bietet das Auswärtige Amt gebündelt auf seiner Seite. Einen Sprachtest für europäische Sprachen findet sich auf der Website »Fit for Europe«.

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Für den Beitrag verantwortlich: deutsche bauzeitung

Ansprechpartner:in für diese Seite: Ulrike Kunkelulrike.kunkel[at]konradin.de

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