Bauwerk

Kleines Festspielhaus - Wettbewerb
Fritz Lorenz, Wimmer Zaic Architekten, pfp architekten, Bétrix & Consolascio, Hermann & Valentiny, Wilhelm Holzbauer, Domenig & Eisenköck, Gerhard Garstenauer - Salzburg (A) - 2002

Suche nach „sinnvoller Lösung“

Das Festspiel-Kuratorium wird heute Abend über die weitere Vorgangsweise in Sachen Kleines Festspielhaus in Salzburg entscheiden. Inzwischen werden kritische Stimmen aus der Architektur laut.

25. April 2002 - Ute Woltron
Wien - Heute könnte eine Vor-, wenn nicht gar eine Entscheidung über den Umbau des Kleinen Festspielhauses fallen. Wie DER STANDARD berichtete, hat Wilhelm Holzbauer kürzlich beim Bundesvergabesenat Einspruch gegen das Siegerprojekt der Bietergruppe Hermann & Valentiny, Wimmer, Zaic erhoben und damit die Vergabe gestoppt. Heute Abend tritt das Kuratorium zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um, so ein Mitglied, „zu einer für alle, vor allem aber für die Architektur sinnvollen Lösung“ der Causa zu kommen.

Zwischenzeitlich hat sich eine prominente architektonische Front gebildet, die Holzbauers Vorgehensweise als nicht standesgerecht empfindet. In einem Brief an das Kuratorium plädiert etwa der Fachbeirat Architektur des Landeskulturrates, man möge „Verfahrensmängel ausräumen, um das Siegerprojekt beauftragen zu können. Vergessen Sie nicht, dass Holzbauers Projekt nie mehr als die zweitbeste Lösung war und auch bleiben wird.“

Auch der Schweizer Juryvorsitzende Carl Fingerhut meint in einem Brief an die Salzburger Festspiele: „Es fand eine sehr objektive Abwägung aller Vor- und Nachteile der Projekte statt, die zu einer einstimmigen Entscheidung des Gremiums geführt hat. Es ist für mich absolut unverständlich, dass jetzt aus juristischen Gründen auf diesen Entscheid zurückgekommen werden soll und ein schlechter beurteiltes Projekt mit wesentlichen Defiziten zur Grundlage der Ausführung bestimmt werden soll.“


Schwierige Rechtslage

Rainer Kaschl, Jurymitglied und Vorsitzender der Salzburger Altstadtkommission, beurteilt Holzbauers Einspruch als „Vorgangsweise, die mir fremd ist und die er selbst verantworten muss“. Kaschl widerspricht auch der Aussage des Vorprüfers Hans Lechner im STANDARD, dieser habe in der Jury wiederholt auf die angeblichen Vergabeverstöße des Siegerprojektes hingewiesen: „Das ist eine Aussage, die mich total irritiert. Dem war sicher nicht so, was man auch belegen kann, denn die Sitzung wurde mit Video aufgezeichnet. Lechner kommt mit dieser Aussage in eine schwierige Rechtslage.“

Der Vergabekontrollsenat hatte vor allem die Kostenseite des Projektes behandelt, doch in Lechners „Kostenvergleich- plausibilisierung“, die dem STANDARD vorliegt, finden sich, so Franz Valentiny und Robert Wimmer, einige Unplausibilitäten. So setzte Lechner das von den siegreichen Bietern mit 40 Millionen Schilling angegebene Pauschalhonorar auf 81 Millionen. Auch das Argument, durch einen Rohrkanal würde sich die Statik verteuern, räumen die Architekten aus. Wimmer: „Auf diesen Kanal haben überhaupt erst wir aufmerksam gemacht, und unser Projekt berücksichtigt ihn sehr wohl.“

Die vom Vergabekontrollsenat noch nicht behandelten Punkte stellen laut Anwalt der einstweiligen Bestbieter, Christoph Bamberger (Liebscher Hübel & Partner), kein Problem dar:

„Ich erwarte, dass der Senat des Bundesvergabeamtes nach Vorliegen der fehlenden und bereits vom Amt angeforderten Unterlagen in rund zwei bis drei Wochen über die im Rahmen der Entscheidung vom 12. 4. 2002 noch nicht abgesprochenen Anträge entscheiden wird. Wir rechnen, nachdem uns der Inhalt der vorzulegenden Unterlagen bekannt ist, mit einer positiven Entscheidung.“

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