Bauwerk
Kleines Festspielhaus - Wettbewerb
Fritz Lorenz, Wimmer Zaic Architekten, pfp architekten, Bétrix & Consolascio, Hermann & Valentiny, Wilhelm Holzbauer, Domenig & Eisenköck, Gerhard Garstenauer - Salzburg (A) - 2002
Urheberrechtsklage gegen Wilhelm Holzbauer eingebracht
Salzburger Festspielhaus: Wimmer, Zaic äußern Plagiatsverdacht
10. Oktober 2002 - Ute Woltron
Salzburg - Am Mittwoch brachten die Architekten Robert Wimmer und Michael Zaic nach eigenem Bekunden eine Klage gegen Wilhelm Holzbauer sowie den Salzburger Festspielfonds ein, in der Holzbauer des Plagiats geziehen wird. Laut Klagsschrift habe der Wiener Architekt „Pläne, die von den Klägern stammen, verwendet. In diesen sind Planungsideen und schöpferische Leistungen enthalten, die ausschließlich von den Schöpfern stammen.“
Der Streitwert beläuft sich auf 36.000 Euro. Zudem verlangen die Kläger, die Beklagten hätten „die Verwendung von Plänen betreffend den Umbau des Kleinen Festspielhauses zu einem Haus für Mozart zu unterlassen“.
Wie DER STANDARD wiederholt berichtete, gibt es seit vergangenem Jahr im Nachfeld des Architekturverfahrens Umbau Kleines Festspielhaus Streitigkeiten zwischen den damaligen Bestbietern Hermann & Valentiny, Wimmer, Zaic sowie dem zweitgereihten Wilhelm Holzbauer. Letzterer erhob vergabegerichtlich Einspruch gegen die Gewinner und gilt nun, nach diversen juristischen Metzeleien und mit dem die Fronten gewechselt habenden Franz Valentiny als Subunternehmer, als der aussichtsreichste Umplaner.
Das dem Vernehmen nach zuletzt zwar punktestärkste Team Bétrix & Consolascio soll aufgrund des Umstands, noch nie ein Theater gebaut zu haben, nicht mehr zur Debatte stehen. Dennoch könnte, wie aus dem Festspielfonds zu erfahren war, die Entscheidung noch einmal vertagt oder das Verfahren sogar überhaupt aufgehoben werden. Denn die Klage stelle das Verfahren erneut auf juristisch schlammigen Boden.
Inzwischen hat der aufgewirbelte Schlamm auch in Architektenkreisen Wellen geschlagen. „Der Umbau des Kleinen Festspielhauses ist zur Provinzposse verkommen“, meint etwa Günther Dollnig, stellvertretender Vorsitzender der Architekten der Länderkammer Salzburg-Oberösterreich, in der aktuellen Ausgabe des Kammermagazins konstruktiv. Er merkt an, dass eine Aufhebung des Verfahrens die sauberste Lösung für alle wäre: „Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.“
Teilnehmer Günther Domenig stellt fest: „Wir werden auf jeden Fall Einspruch erheben, sollte es auch nur geringste Unklarheiten geben.“
Heute, Donnerstag, wird das Festspieldirektorium dem politisch besetzten Kuratorium einen Vorschlag unterbreiten. Dieser sei, so Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler gegenüber dem STANDARD, urheberrechtlich wie juristisch wasserdicht. Man hätte ein Gutachten eingeholt, nach dem keine Verletzung des Urheberrechts vorliege. Von einer Klage wisse sie nichts.
Der Streitwert beläuft sich auf 36.000 Euro. Zudem verlangen die Kläger, die Beklagten hätten „die Verwendung von Plänen betreffend den Umbau des Kleinen Festspielhauses zu einem Haus für Mozart zu unterlassen“.
Wie DER STANDARD wiederholt berichtete, gibt es seit vergangenem Jahr im Nachfeld des Architekturverfahrens Umbau Kleines Festspielhaus Streitigkeiten zwischen den damaligen Bestbietern Hermann & Valentiny, Wimmer, Zaic sowie dem zweitgereihten Wilhelm Holzbauer. Letzterer erhob vergabegerichtlich Einspruch gegen die Gewinner und gilt nun, nach diversen juristischen Metzeleien und mit dem die Fronten gewechselt habenden Franz Valentiny als Subunternehmer, als der aussichtsreichste Umplaner.
Das dem Vernehmen nach zuletzt zwar punktestärkste Team Bétrix & Consolascio soll aufgrund des Umstands, noch nie ein Theater gebaut zu haben, nicht mehr zur Debatte stehen. Dennoch könnte, wie aus dem Festspielfonds zu erfahren war, die Entscheidung noch einmal vertagt oder das Verfahren sogar überhaupt aufgehoben werden. Denn die Klage stelle das Verfahren erneut auf juristisch schlammigen Boden.
Inzwischen hat der aufgewirbelte Schlamm auch in Architektenkreisen Wellen geschlagen. „Der Umbau des Kleinen Festspielhauses ist zur Provinzposse verkommen“, meint etwa Günther Dollnig, stellvertretender Vorsitzender der Architekten der Länderkammer Salzburg-Oberösterreich, in der aktuellen Ausgabe des Kammermagazins konstruktiv. Er merkt an, dass eine Aufhebung des Verfahrens die sauberste Lösung für alle wäre: „Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.“
Teilnehmer Günther Domenig stellt fest: „Wir werden auf jeden Fall Einspruch erheben, sollte es auch nur geringste Unklarheiten geben.“
Heute, Donnerstag, wird das Festspieldirektorium dem politisch besetzten Kuratorium einen Vorschlag unterbreiten. Dieser sei, so Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler gegenüber dem STANDARD, urheberrechtlich wie juristisch wasserdicht. Man hätte ein Gutachten eingeholt, nach dem keine Verletzung des Urheberrechts vorliege. Von einer Klage wisse sie nichts.
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