Bauwerk

Kleines Festspielhaus - Wettbewerb
Fritz Lorenz, Wimmer Zaic Architekten, pfp architekten, Bétrix & Consolascio, Hermann & Valentiny, Wilhelm Holzbauer, Domenig & Eisenköck, Gerhard Garstenauer - Salzburg (A) - 2002

Schausberger fordert Klärung des Debakels

Festspielhaus- Verfahren wird neu aufgerollt

27. April 2002 - Ute Woltron
Zurück an den Start heißt es im turbulenten Verfahren um den Umbau des Kleinen Festspielhauses in Salzburg. Das Kuratorium der Salzburger Festspiele hob in der Nacht auf Freitag in einer außerordentlichen Vollversammlung die Juryentscheidung des im vergangenen Herbst gelaufenen Gutachterverfahrens auf. Alle Projekte der fünf am Wettbewerb beteiligten Architektenteams werden vom Schiedsgericht unter Vorsitz des Schweizers Carl Fingerhuth noch einmal beurteilt.

Parallel dazu nimmt sich ein unabhängiges Gremium der Salzburger Baudirektion der genaueren Durchleuchtung jener Streitpunkte an, die den Zweitgereihten, Wilhelm Holzbauer, dazu veranlasst hatten, beim Bundesvergabekontrollamt erfolgreich Einspruch gegen das zuerst einstimmig gekürte Siegerprojekt der Bietergruppe Hermann & Valentiny, Wimmer, Zaic zu erheben.


„Die Zügel straffer in die Hand nehmen“

Mit im Rennen sind also neben den bereits Genannten nun plötzlich auch wieder die Architekten Friedrich und Partner, Betrix und Consolascio sowie Domenig, Eisenköck, Lorenz. Eine endgültige Entscheidung, wer an Clemens Holzmeisters denkmalgeschütztes Festspielhaus Hand anlegen darf, soll am 22. Mai getroffen werden, damit die Mozart-Spielstätte wie geplant im Mozart-Jahr 2006 bespielt werden kann.

Landeshauptmann Franz Schausberger kündigte in einer Pressekonferenz noch in der Nacht an, dass einerseits das Land „die Zügel straffer in die Hand nehmen“ und andererseits das Festspielkuratorium im Anschluss an die letztgültige Entscheidung den Ursachen für das peinliche Vergabechaos nachgehen werde.

Peter Scheifinger, der Vorsitzende der österreichischen Architektenkammer, zeigte sich erfreut über die Entscheidung, das Verfahren neu aufzurollen, erwartet aber keine Änderung des Ergebnisses. Dem STANDARD gegenüber meinte er: „Es ist begrüßenswert, dass nun die wirtschaftliche Komponente durchleuchtet, transparent und zu einem Bewertungskriterium gemacht wird, was sie bisher ja nicht war. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Jury, die schon einmal sorgfältig gearbeitet hat, zu einem anderen als dem ersten Ergebnis kommen wird.“


„Erfreuliche“ Angelegenheit

Auch für Robert Wimmer und Franz Valentiny ist die Kuratoriumsentscheidung eine „erfreuliche Angelegenheit“, werfen sie doch der Vorprüfung vor, die beiden abgegebenen Projektvarianten um 26 beziehungsweise 24 Prozent teurer als veranschlagt dargestellt zu haben. Wimmer: „Zuerst wurden die Baukosten erhöht, dann wurden mit einem von der Vorprüfung festgelegten Prozentsatz von 23 Prozent die Honorare hochgerechnet. Obwohl ein Pauschalhonorar anzubieten war, war die Vorprüfung so freundlich und erhöhte unser Honorar um mehr als 35 Millionen Schilling.“
Die Architekten lassen derzeit von ihrem Anwalt eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof vorbereiten, da sie der Ansicht sind, Holzbauer hätte aufgrund seiner „umfangreichen und langjährigen Auseinandersetzung mit dem Kleinen Festspielhaus einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil erlangt, der dem Bundesvergabegesetz widerspricht“.
Wilhelm Holzbauer hingegen sieht die Kuratoriumsentscheidung als „Bestätigung unseres Einspruchs“, will sonst aber keinen Kommentar abgeben: „Die Entscheidung der Neubewertung bleibt abzuwarten.“

Auch Carl Fingerhuth will vor Abschluss des Verfahrens nicht Stellung beziehen. Er meint lediglich: „Ich bin froh darüber, dass wir zumindest im Beurteilungsgremium noch einmal die Gelegenheit haben, darüber zu reden.“

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